Deutschland bietet nicht nur Einheimischen attraktive Karrierechancen, sondern übt auch auf Menschen aus Drittländern eine magische Anziehungskraft aus. Weltweit gilt Deutschland als viertgrößte Volkswirtschaft. Viele bekannte Unternehmen sind in Deutschland ansässig und bieten Arbeitnehmenden großartige Chancen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels suchen viele deutsche Unternehmen händeringend nach qualifizierten Mitarbeitenden, die sich in ihrem Betrieb einbringen können.
Ein Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis stellt dir die Möglichkeit in Aussicht, in Deutschland einer geregelten Arbeit nachzugehen. An welche Voraussetzung die Ausstellung einer solchen Arbeitserlaubnis gebunden ist und was dabei beachtet werden muss, erfährst du in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel und Arbeitsvisum
- Brauche ich ein Visum, um in Deutschland arbeiten zu dürfen?
- Wie beantrage ich ein nationales Arbeitsvisum?
- Wie beantrage ich einen Aufenthaltstitel?
- Auf welche weiteren Voraussetzungen für Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis muss ich achten?
- Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit?
- Können Familienangehörige nachziehen?
- Fazit
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Arbeitserlaubnis, Aufenthaltstitel und Arbeitsvisum
Während früher der Begriff „Arbeitserlaubnis“ geläufig war, wird dieser offiziell heute nicht mehr gebraucht. Mit dem Zuwanderungsgesetzt aus dem Jahr 2005 wurde die eigenständige Arbeitserlaubnis durch den Aufenthaltstitel ersetzt, auf dem ein Vermerk zur Erlaubnis der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit gemacht wird. Unterschieden werden insgesamt fünf Aufenthaltstitel:
- Die Aufenthaltserlaubnis
- Die Blaue Karte EU
- Die Daueraufenthalt EU
- Die Niederlassungserlaubnis
- Das Visum
Es gibt also verschiedene Aufenthaltstitel, die es dir erlauben, in Deutschland zu arbeiten.
Die Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU, die seit 2012 für Deutschland beantragt werden kann, soll die dauerhafte Zuwanderung von Hochschulabsolventen und -absolventinnen fördern. Die Blaue Karte ist für dich dann eine Option, wenn du ein in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium abgeschlossen hast. In diesem Fall kannst du dich für den Erhalt der Blue Card EU qualifizieren, die den Status eines befristeten Aufenthaltstitels hat. Dieser ist maximal auf vier Jahre begrenzt. Ist das Arbeitsverhältnis befristet, erhält der Antragsstellende die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsverhältnisses plus drei zusätzliche Monate.
Um dich für eine Blaue Karte EU zu qualifizieren, benötigst du ein konkretes Arbeitsplatzangebot, das dem Fachgebiet deines Hochschulabschlusses entspricht und bei dem das Mindestgehalt bei jährlich 56.400 Euro brutto (2022) liegt. Bei Engpassberufen in den Bereichen Informatik, Mathematik, Medizin, Naturwissenschaften und Technik liegt das erforderliche jährliche Mindestgehalt bei 43.992 Euro (2022). Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob faire Arbeitsbedingungen wie Urlaubsanspruch und geregelte Arbeitszeiten vorliegen und ob das Gehalt angemessen ist.
Die Niederlassungserlaubnis
Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der dich dazu berechtigt, in Deutschland jeglicher Erwerbstätigkeit nachzugehen. Nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren in Deutschland kannst du diesen Titel beantragen. Hast du eine/-n deutsche/-in Ehepartner/-in oder bist du im Besitz der Blue Card EU, kann die Niederlassungserlaubnis unter Umständen auch nach kürzerer Zeit erworben werden.
Der Daueraufenthalt EU
Beim Daueraufenthalt gelten ähnliche Bestimmungen wie bei der Niederlassungserlaubnis. Allerdings kann dieser Titel erst nach dem Ablauf von fünf rechtmäßig in Deutschland verbrachten Jahren erworben werden. Mit diesem Titel ist es dir zudem möglich, in andere EU-Länder (Schengen-Länder mit Ausnahme von Dänemark und Irland) weiterzuziehen. Das ist bei der Niederlassungserlaubnis nicht der Fall.
Brauche ich ein Visum, um in Deutschland arbeiten zu dürfen?
Ob du für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland ein Visum oder nur einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis benötigst, ist abhängig von dem Land, in dem du deinen Wohnsitz hast. Bist du Staatsangehöriger von:
- Israel,
- Australien,
- den USA,
- Japan,
- Kanada,
- Neuseeland,
- dem Vereinigten Königreich, oder
- Korea
kannst du auch ohne ein Visum nach Deutschland einreisen und vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel beantragen. Staatsangehörige aller anderen Drittländer benötigen vor ihrer Einreise nach Deutschland ein Arbeitsvisum, das sie beim zuständigen Konsulat beantragen müssen.
Bezüglich des Visums wird im Hinblick auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland zwischen dem Arbeitsvisum und dem Visum zur Arbeitsplatzsuche unterschieden.
Das Arbeitsvisum
Um an ein Arbeitsvisum zu kommen, musst du eine hoch qualifizierte Fachkraft sein. Zu diesem Personenkreis zählen Forschungs- oder Lehrpersonal, konzerninterne Mitarbeitende wie Manager/-innen oder Spezialisten und Spezialistinnen. Weiterhin kannst du ein Visum bekommen, wenn in dem von dir ausgeübten Beruf ein Fachkräftemangel herrscht.
Das Arbeitsvisum ist außerdem an ein konkretes Stellenangebot gebunden und setzt eine Ausbildung voraus, die mit dem Qualifikationsniveau von deutschen Arbeitnehmenden identisch ist. Eventuell musst du eine Berufsausübungserlaubnis vorweisen.
Bei Arbeitnehmenden, die älter als 45 Jahre sind, ist ein Mindestgehalt von 46.530 Euro brutto (2022) oder der Nachweis einer alternativen Altersversorgung erforderlich.
Das Visum zur Arbeitsplatzsuche
Hast du eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen bzw. ein Studium beendet, hast du die Möglichkeit, beim Konsulat ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu beantragen. Mit diesem Visum kannst du über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten in Deutschland bleiben, um dir dort eine Arbeitsstelle zu suchen. Bei der Botschaft musst du deine Qualifikation nachweisen und plausibel darlegen, wie du deinen Aufenthalt im Gastland finanzieren wirst. Eine Beschäftigung darfst du während dieser Zeit nicht aufnehmen. Ausnahme ist eine Probearbeit, die auf 10 Stunden pro Woche begrenzt sein muss.
Wenn du in dieser Zeit eine Arbeitsstelle gefunden hast, kannst du dein Visum zur Arbeitsplatzsuche in eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis oder eine Blaue Karte EU umwandeln, wenn dein Arbeitsvertrag den Gehaltsanforderungen entspricht. Wenn du bis zum Ablauf deines Visums zur Arbeitsplatzsuche leider keine Arbeitsstelle gefunden hast, musst du in dein Heimatland zurückkehren und einen neuen Antrag stellen.
Wie beantrage ich ein nationales Arbeitsvisum?
Gehört dein Heimatland zu den Staaten, für die ein Visum zur Einreise nach Deutschland Voraussetzung ist, musst du ein nationales Arbeitsvisum beim zuständigen Konsulat in deinem Heimatland beantragen, um nach Deutschland einreisen und hier arbeiten zu können. Beachte, dass die Bearbeitung dieses Visums bis zu drei Monaten dauern kann und mit Kosten in Höhe von 75 Euro verbunden ist. Nach der Einreise in Deutschland kannst du mit dem Arbeitsvisum deine Beschäftigung aufnehmen.
Bei der Bewerbung musst du unter anderem nachweisen, dass du ein konkretes Stellenangebot hast und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt. Eventuell benötigst du außerdem einen Nachweis der Berufsanerkennung und Berufszulassung. Auch dein Lebensunterhalt muss gesichert und das Strafregister muss einwandfrei sein.
Wie beantrage ich einen Aufenthaltstitel?
Wenn du kein Arbeitsvisum in deinem Heimatland beantragen musst, musst du einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis in Deutschland beantragen. Hier führt der Weg direkt zur Ausländerbehörde, die dafür zuständig ist. Die Ausländerbehörde holt (falls erforderlich) die Genehmigung von der Agentur für Arbeit ein. Die Bearbeitung kostet ca. 100 Euro und kann vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Auf welche weiteren Voraussetzungen für Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis muss ich achten?
Sowohl für die Beantragung eines Aufenthaltstitels als auch für das Visum für Arbeitssuchende ist ein Sperrkonto erforderlich. Dieses Sperrkonto dient dir als Nachweis dafür, dass du für deinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst aufkommen kannst. Diesen Nachweis musst du sowohl bei der deutschen Botschaft bzw. beim deutschen Konsulat als auch später bei der Ausländerbehörde vorlegen.
Beantragst du ein Arbeitsvisum, musst du neben deinen Qualifikationen und Abschlüssen auch entweder den Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot nachweisen. Dieses Stellenangebot muss eine ausführliche Stellenbeschreibung enthalten. Auch das jährliche Bruttogehalt muss aufgeführt sein.
Außerdem ist ein ausreichender Versicherungsschutz in Form einer Krankenversicherung notwendig. Bist du bei deiner Einreise nach Deutschland noch nicht im Besitz eines Versicherungsschutzes, solltest du dich um eine Reisekrankenversicherung kümmern. Diese Versicherung behält bis zum Arbeitsbeginn ihre Gültigkeit.

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Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit?
Die Bundesagentur für Arbeit muss in bestimmten Fällen ihre Zustimmung zur Ausstellung eines Arbeitsvisums bzw. zum Eintrag einer Arbeitserlaubnis erteilen. Eine zeitliche Zulassungsbegrenzung wird beispielsweise bei akademischen Berufen, IT-Fachkräften, leitenden Angestellten oder anderweitigen Spezialisten und Spezialistinnen erteilt. Unbegrenzte Zulassungen erhalten Berufe in der Pflege. Voraussetzung ist hier allerdings, dass die Arbeitnehmenden eine Ausbildung genossen haben, deren Inhalte mit der deutschen Ausbildung vergleichbar sind.
Die Zustimmung der Arbeitsagentur ist außerdem für Berufe erforderlich, für die keine Qualifikation nachzuweisen ist. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass Arbeitnehmende in diesen Bereichen nicht ausgenutzt werden. Zu diesen Berufsgruppen zählen Au-pairs, Haushaltshilfen sowie Berufe in der Schausteller-, Kultur- und Unterhaltsbranche. Ebenfalls zu diesen Berufsgruppen zählen saisonale Arbeitnehmende.
Können Familienangehörige nachziehen?
Bist du selbst im Besitz eines Aufenthaltstitels, kannst du auch deine:n Lebenspartner:in und deine Kinder nach Deutschland holen. Damit der Familiennachzug erfolgreich durchgeführt werden kann, müssen auch hier einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Du bist im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Du hast einen Wohnraum in Deutschland, in dem genügend Platz vorhanden ist, sodass Partner/-in und Kinder mit einziehen können.
- Auch für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Familie ist gesorgt.
- Dir stehen die finanziellen Mittel zur Verfügung, um für deine Familie sorgen zu können.
- Dein/-e Partner/-in hat die Volljährigkeit bereits erreicht.
- Dein/-e Partner/-in kann einfache Deutschkenntnisse nachweisen.
Fazit
Du hast eine qualifizierte Ausbildung oder einen Hochschulabschluss und möchtest dich in Deutschland zur Berufsausübung niederlassen? Je nach länderspezifischen Bestimmungen kommt für dich das Arbeitsvisum (über dein Konsulat) oder ein anderer Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis infrage.
Die Anträge sind an eine Reihe von Dokumenten und Voraussetzungen gebunden, mit denen du dich vertraut machen solltest. Diesen Schritt zu gehen, lohnt sich jedoch allemal, da Deutschland in zahlreichen Branchen attraktive Karrierechancen verspricht.

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Last update: Juni 03, 2022