Studienkredite für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Das Studium an deutschen Universitäten ist in den meisten Fällen für ausländische Studierende kostenfrei. Aber selbst Lebenshaltungskosten können zu einer riesigen Hürde auf dem Weg zu einem Studienabschluss werden. Hast du dir schon mal überlegt, wie du dein Studium als ein:e Nicht-EU-Student:in in Deutschland finanzieren kannst? Es gibt zahlreiche Möglichkeiten: von der finanziellen Unterstützung durch die Eltern über verschiedenartige Nebenjobs während des Studiums bis hin – wenn man ein wenig Glück hat – zur Förderung durch eine Stipendienstiftung. Hier findest du übrigens mehr Infos zum Thema „Stipendien in Deutschland“, schau sie dir unbedingt mal an. In diesem Artikel zeigen wir dir aber die Option eines Studienkredits, mit dessen Hilfe du dein Studium finanziell absichern kannst.

Verwechslungsgefahr: Studienkredit vs. Studentenkredit

Bevor verschiedene Arten von Studienkrediten für ausländische Studierende aus Nicht-EU-Ländern aufgezeigt werden, wollen wir dich auf den Bedeutungsunterschied zwischen einem Studien- und einem Studentenkredit aufmerksam machen. Im Internet nutzen manche Autor:innen diese Begriffe synonym zueinander, was oft zu Verwirrung führen kann.

Bei einem Studiendarlehen oder Studienkredit handelt es sich um ein Darlehen, das speziell für Studierende zum Zweck der Finanzierung ihrer Lebenshaltung, z.B. Studienkosten, Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung etc., zur Verfügung gestellt wird. Wichtig dabei ist, dass die Geldauszahlung an Studierende in Raten und über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgt.

Ein Studentenkredit hingegen ist ein Darlehen, das man in Form eines einmaligen Gesamtbetrags von einer Bank bzw. einem anderen Kreditanbieter ausgezahlt bekommt. Man nutzt es gewöhnlich nicht, um finanziellen Bedarf während des ganzen Studiums zu decken, sondern eher für einmalige, größere Ausgaben, für die man aktuell keine Rücklagen hat, z.B. für ein neues Handy, beim Umzug in eine neue Stadt oder Ähnliches.

Auf welche Studienkredite haben Studierende aus Nicht-EU-Ländern Anspruch?

Die Palette der Studienkreditanbieter in Deutschland ist ziemlich breit. Aber wenn es darum geht, ob Studierende aus Nicht-EU-Ländern von ihnen Gebrauch machen können, schrumpft die Zahl der Möglichkeiten ganz erheblich zusammen. Entscheidend für die Vergabe von Studienkrediten an die besagte Personengruppe ist der rechtsmäßige Aufenthaltsstatus in Deutschland, der sehr eng mit der Nationalität der Antragssteller:innen zusammenhängt. Nachfolgend zeigen wir auf, welche Möglichkeiten für dich eventuell in Frage kommen könnten und unter welchen Voraussetzungen du einen Kredit bei entsprechenden Anbietern beantragen kannst.

Hier zunächst die Liste deiner potentiellen Studienkreditmöglichkeiten:

  • BAföG (kurz für: Bundesausbildungsförderungsgesetz)
  • der Bildungskredit vom Bundesverwaltungsamt
  • der KfW-Studienkredit
  • Studienabschlusskredite der Darlehenskassen der Studenten- bzw. Studierendenwerke
  • private Stiftungen, z.B. E.W. Kuhlmann-Stiftung
  • Studienkredite einzelner Banken, z.B. von der Sparkasse Herford

Im weiteren Verlauf des Artikels beleuchten wir wichtige Details dieser Kredite, die für dich entscheidend sein können.

BAföG

Wie bereits erwähnt, steht BaföG für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung des deutschen Staates, die darauf ausgerichtet ist, allen Studieninteressent:innen, unabhängig von ihrer finanziellen oder sozialen Situation, ein Studium zu ermöglichen. Neben den deutschen Staatsbürger:innen sind unter anderem auch ausländische Studierende dazu berechtigt, BaföG zu beziehen. Allerdings gibt es für Bürger:innen aus Nicht-EU-Ländern strenge Vorgaben. Im Sinne dieses Gesetzes bist du dann nämlich nur förderfähig, wenn:

  • du Flüchtling, asylberechtigt bist oder als Asylsuchender mit guter Bleibeperspektive giltst (Aktuell bezieht sich der letzte Punkt auf Studierende aus folgenden Ländern: Eritrea, Iran, Irak, Syrien und Somalia);
  • du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und zumindest einer deiner Elternteile die deutsche oder eine weitere EU-Staatsangehörigkeit hat;
  • du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und dein:e Ehegatte:in oder Lebenspartner:in die deutsche oder eine weitere EU-Staatsangehörigkeit hat;
  • zumindest einer deiner Elternteile in den letzten sechs Jahren in Deutschland gelebt hat und davon mindestens drei Jahre erwerbstätig war;
  • du selbst vor dem Beginn deines Studiums insgesamt mindestens fünf Jahre lang in Deutschland gelebt und deinen Lebensunterhalt selbst finanziert hast (= Besitz der Niederlassungserlaubnis).

Wie du siehst, sind die gesetzlichen Vorgaben hier sehr strikt und teilweise verwirrend. Es lässt sich kurz und knapp Folgendes sagen: Wenn du zu Studienzwecken nach Deutschland kommst und in keiner Beziehung der oben aufgelisteten Beziehungen zu Deutschland stehst, dann hast du leider keinen Anspruch auf BaföG. Sollte jedoch eine der Regelungen auf dich zutreffen, dann informierst du dich am besten bei dem Studentenwerk, dem deine Hochschule angehört, wie es weiter geht. Normalerweise wirst du an das BaföG-Amt deiner Hochschule verwiesen, mit dem du dann alle weiteren Einzelheiten besprechen kannst.

Der Bildungskredit vom Bundesverwaltungsamt

Dieser Bildungskredit wird vom Bundesverwaltungsamt zur Finanzierung der schulischen Ausbildung oder des Studiums bereitgestellt. Außer den deutschen Studierenden steht diese Kreditmöglichkeit Studierenden aus nicht-europäischem Ausland bedingt zur Verfügung. Wie beim BaföG gibt es hier sehr ähnliche Vorgaben, unter denen Studierende aus Nicht-EU-Ländern diesen Kredit beantragen können. Du hast den Anspruch darauf, wenn:

  • du zum Zeitpunkt der Antragstellung Ehegatte:in oder Lebenspartner:in einer/eines Deutschen oder einer EU-Bürgerin bzw. eines EU-Bürgers mit Daueraufenthaltsrecht bist, oder
  • du Kind einer/eines Deutschen oder einer EU-Bürgerin bzw. eines EU-Bürgers mit Daueraufenthaltsrecht bist, oder
  • du selbst vor dem Beginn deines Studiums insgesamt mindestens fünf Jahre lang in Deutschland gelebt und deinen Lebensunterhalt selbst finanziert hast (= Besitz der Niederlassungserlaubnis).

Wie auch im Fall des BaföG lässt dir diese Kreditmöglichkeit nicht sehr viel Spielraum, falls du aus einem Nicht-EU-Land kommst. Falls du aber trotzdem unter eines dieser Kriterien fällst und dich für diesen Studienkredit zur Finanzierung deines Studiums entscheidest, dann klicke hier, um weitere Informationen dazu zu bekommen oder auch direkt den Antrag auf den Bildungskredit im Portal des Bundesverwaltungsamtes zu stellen.

Der KfW-Studienkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) ist wohl einer der bekanntesten Kreditanbieter für Studierende in Deutschland, so dass sich sogar der Name KfW-Studienkredit als Oberbegriff für diese Art von Krediten eingebürgert hat. Die Kreditinstitute, die den KfW-Studienkredit vermitteln, legen ihre Förderungsvoraussetzungen für die Bewerber:innen für diesen Kredit fest. Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern kommt diese Möglichkeit nur dann in Frage, wenn sie:

  • Familienangehörige deutscher oder EU-Bürger:innen und in Deutschland angemeldet sind, oder
  • sog. Bildungsinländer:innen sind. (Darunter versteht man ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.)

Solltest du einem dieser beiden Kriterien entsprechen und Interesse an dieser Art des Studienkredits haben, dann folge diesem Link, um auf die Startseite der KfW zu gelangen. Dort findest du detailliertere Informationen und kannst direkt den Online-Antrag auf den Studienkredit stellen.

Studienabschlusskredit der Darlehenskassen der Studenten- bzw. Studierendenwerke

Bis zu diesem Punkt hast du dich wahrscheinlich schon gefragt, ob du überhaupt etwas mit Studienkrediten in Deutschland anfangen kannst, wenn du weder einen deutschen Schulabschluss in der Hand hast noch in irgendwelchen Familienverhältnissen zu deutschen bzw. EU-Bürger:innen stehst. Doch tatsächlich gibt es Studienkredite, die du unabhängig von solchen Einschränkungen als Student:in aus einem Nicht-EU-Land bekommen kannst. Das geht z.B. durch Studienabschlusskredite der Studenten- bzw. Studierendenwerke, denen deine Hochschule/Universität angehört. Schauen wir uns am besten das Beispiel des Studentenwerks Frankfurt am Main an. Wie der Name dieser Kreditart nahelegt, kannst du dieses Darlehen normalerweise im letzten Studiensemester beantragen, wobei deine Nationalität bei dem Antrag keine Rolle spielt. Wichtig ist allerdings Folgendes:

  • du studierst an einer Hochschule/Universität, die dem entsprechenden Netzwerk der Studenten-/Studierendenwerke, die über eine Darlehenskasse verfügen, angehört. Am besten informierst du dich darüber auf der Webseite deiner Hochschule oder schaust dir dieses Verzeichnis an;
  • du bist tatsächlich auf Finanzhilfe angewiesen;
  • du hast eine Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, die für dich bei der Antragstellung bürgen kann. Dabei muss diese Person ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland durch Einkommensnachweise belegen können.

Auch wenn es formell einfacher aussieht, sich für einen solchen Studienabschlusskredit zu qualifizieren, empfehlen wir dir auf jeden Fall, dich bei dem für deine Hochschule zuständigen Studentenwerk zu erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen sie solche Studienkredite anbieten. Diese können sich nämlich vom Bundesland zu Bundesland unterscheiden: So fordert z.B. die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke, dass die Antragsteller:innen aus Nicht-EU-Ländern unbefristete Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen, was den Antrag für dich schon wieder erschweren kann. Solltest du dich für die Möglichkeit solch eines Studienabschlusskredits entscheiden, dann mach dich auf der entsprechenden Webseite des Studentenwerks schlau, wie du weiter vorgehen kannst. Der Link oben bietet dir eine erste Hilfestellung an, von der aus du zu den entsprechenden Infoquellen gelangen kannst.

Private Stiftungen

Als eine mögliche Alternative für dich, einen Studienkredit zu bekommen, empfiehlt es sich auch, nach privaten Stiftungen Ausschau zu halten, die Studierenden durch Vergabe von Studienkrediten unter die Arme greifen. Eine solche Stiftung ist z.B. die E.W. Kuhlmann-Stiftung. Sie bietet zwei Förderungsvarianten an, von denen dich das „Rollende Stipendium“ interessieren könnte. Um einen Antrag darauf stellen zu können, musst du:

  • an einer deutschen Hochschule/Universität eingeschrieben sein;
  • dein Studium binnen 24 Monaten abschließen;
  • nach dem Abschluss eine Berufstätigkeit anstreben.

In diesem konkreten Fall spielt deine Nationalität keine Rolle, was bei anderen Privatanbietern der Studienkredite womöglich anders sein könnte. Dennoch muss man hier anfangs eine Voranfrage auf der Webseite des Anbieters stellen, bevor man zu der eigentlichen Antragstellung zugelassen wird. Durch den Klick auf diesen Link gerätst du auf die Startseite der E.W. Kuhlmann-Stiftung, wo du aktuelle Informationen rund um diesen Studienkredit erhalten kannst.

Studienkreditangebote einzelner Banken

Außer der bisher angeführten Optionen lohnt es sich auch, die Studienkreditangebote einzelner Banken in deiner Stadt ins Visier zu nehmen. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, bei der entsprechenden Bank ein Bankkonto zu haben, was aber in einigen Fällen doch keine schlechte Option wäre. Beachte aber Folgendes: Viele deutsche Banken vermitteln auch den KfW-Studienkredit, von dem wir früher gesprochen haben. Einige Banken bieten den Studierenden aber zusätzlich ihre eigenen Studienkredite an, wie z.B. die Sparkasse Herford. Dabei kommt es lediglich darauf an, ob du an einer staatlich anerkannten Hochschule/Universität eingeschrieben bist bzw. die Zusage für einen Studienplatz hast. Ein Pluspunkt wäre auch die Tatsache, dass solch ein Studienkredit einkommensunabhängig ist und du bei der Antragstellung keine Sicherheiten, z.B. in Form von Bürgschaften, bieten musst. Für detailliertere Infos bezüglich der Antragstellung und des weiteren Vorgehens schau dir am besten direkt die Webseiten der jeweiligen Bank an.

Allerdings sei vorsichtig: Die Konditionen bei solchen Studienkrediten sind oft nicht so student:innenfreundlich wie z.B. bei BaföG oder Bildungskredit. Deshalb solltest du schon mal im Vorfeld genauestens prüfen, wie hoch dein tatsächlicher Finanzbedarf ist und ob du ihn eventuell durch andere Finanzierungsmöglichkeiten decken könntest.

Fazit

Wie du siehst, bieten Studienkredite in Deutschland eine zusätzliche Option der Studienfinanzierung auch für Studierende aus Nicht-EU-Ländern. Das Angebotsspektrum ist dabei sehr breit, die Voraussetzungen seitens der Anbieter können allerdings oft sehr unflexibel sein. Deshalb empfehlen wir, sich die verschiedenen genannten Möglichkeiten anzusehen und zu prüfen, ob einer der Kredite für dich geeignet ist. In jedem Fall drücken wir dir die Daumen, dass du die Herausforderung der Studienfinanzierung meisterst und ohne Sorgen dein Studium in Deutschland aufnehmen kannst.

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Letztes Update: März 28, 2023

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