Deutsche Krankenversicherungen für ausländische Studenten

Deutschland ist bekannt als das Land der Vorschriften und der Versicherungen. Diese beiden Eigenschaften kommen zusammen, wenn es um das Leben in Deutschland geht, also auch um dein Studium. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Studierenden für ihr gesamtes Studium in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen müssen. Andernfalls ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule nicht möglich, oder die Hochschule ist gezwungen, den Studierenden zu exmatrikulieren. Zum Glück gibt es verschiedene Krankenkassen, aus denen du wählen kannst – jede mit ihren ganz eigenen Vor- und Nachteilen. Lies weiter, um mehr über das Krankenversicherungssystem für Studierende in Deutschland zu erfahren.

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Krankenversicherung für deinen Visumsantrag

Wahrscheinlich wirst du bei der Beantragung deines Visums zum ersten Mal mit dem deutschen Krankenversicherungssystem konfrontiert. Um ein Visum zu erhalten, musst du in den meisten Fällen den Nachweis einer Incoming- oder Reisekrankenversicherung für die erste Zeit deines Aufenthalts in Deutschland erbringen. In der Regel muss sie, je nach Behörde, bei der du den Antrag stellst, die ersten drei bis sechs Monate deines Aufenthalts abdecken. Zusätzlich ist eine erste Bestätigung einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich, die dich für den Rest deines Aufenthalts in Deutschland abdeckt. Der Unterschied zwischen den beiden Bestätigungen besteht darin, dass für die Reisekrankenversicherung eine bezahlte Versicherungspolice oder ein Äquivalent dazu erforderlich ist. Bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung reicht dagegen in der Regel eine Bestätigung über deinen Antrag aus. Das liegt vor allem daran, dass die meisten Krankenkassen dich erst versichern können, wenn du dich in Deutschland aufhältst und daher nicht schon im Vorfeld konkrete Verträge mit dir abschließen.

Krankenversicherungs-to-dos nach deiner Ankunft in

Wenn du in Deutschland ankommst, bist du mit einer Reisekrankenversicherung abgesichert. Diese Versicherung reicht jedoch nicht für dein Studium in Deutschland aus, egal ob du einen Vorbereitungskurs an einem Studienkolleg besuchst oder bereits mit dem eigentlichen Studium beginnst. Bei der Immatrikulation an deiner Hochschule musst du einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die gesamte Dauer deines Studiums nachweisen. Du hast jedoch die Freiheit, eine beliebige Krankenversicherung zu wählen, solange sie die Anforderungen der Hochschule erfüllt. Im Folgenden findest du weitere Informationen zu gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, um herauszufinden, welche für dich geeignet ist.

Zu beachten ist außerdem, dass deine monatlichen Krankenversicherungsbeiträge entweder über ein SEPA-Mandat oder eine alternative Zahlungsmethode zu zahlen sind. Wie auch immer du es handhaben wirst, achte immer darauf, dass du deine Beiträge pünktlich bezahlst. Ansonsten kann sich die Krankenkasse an deine Hochschule wenden, was im schlimmsten Fall zu deiner Exmatrikulation führen kann.

Gesetzliche Krankenversicherung – für die meisten internationalen Studierenden eine geeignete Wahl

Was du über die gesetzliche Krankenversicherung als Studierender wissen musst

Wenn deine deutsche Hochschule staatlich anerkannt ist und du unter 30 Jahre alt bist, kannst du dich mit den Studententarifen der gesetzlichen Krankenkassen einschreiben. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, sind die monatlichen Beiträge abhängig von der Krankenkasse, die du wählst. Die Beiträge basieren jedoch immer auf einem staatlich geregelten Grundbetrag, auf den die Krankenkassen zusätzliche Gebühren aufschlagen können. Es ist erwähnenswert, dass du bei der Krankenkasse deiner Wahl sowohl kranken- als auch pflegeversichert bist. Diese beiden Versicherungen sind immer miteinander verbunden und sind beide obligatorisch. Die Kosten für beide ändern sich häufig (alle ein bis zwei Jahre). Weiterhin ist zu erwähnen, dass Studierende über 23 Jahre, die keine Kinder haben, einen Aufschlag von 0,25% für die Pflegeversicherung zahlen müssen. Innerhalb des Studententarifs liegt der Grundbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung bei 76,85 € und der Betrag der Pflegeversicherung inklusive der zusätzlichen 0,25 % bei 24,82 €. Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme von mindestens 101,67 € pro Monat. Die meisten Versicherungen legen dann noch zwischen 3,00 € und 13,00 € pro Monat obendrauf.

Wenn du allerdings über 30 Jahre alt bist oder deine Hochschule nicht staatlich anerkannt ist, kannst du nicht in den Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen eintreten. Wenn du trotzdem bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein willst, kannst du diese freiwillig beantragen. In diesem Fall musst du einen Einkommensnachweis, eine mindestens 12 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung und deinen Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse deiner Wahl einreichen. Die Preise sind hier unterschiedlich, liegen aber wahrscheinlich bei etwa 200,00 € pro Monat.

Immatrikulation an deiner Hochschule

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung kannst du dich problemlos an jeder Hochschule einschreiben. Bei der Immatrikulation an deiner Hochschule musst du der Hochschule deine Versicherungsunterlagen vorlegen. Diese Unterlagen enthalten in der Regel die folgenden drei Bestandteile:

  • „Meldung der Hochschule über die Einschreibung
  • Versicherungsbescheinigung
  • Meldung der Hochschule über Beendigung des Studiums

Die erste Meldung wird benötigt, um deiner gesetzlichen Krankenkasse mitzuteilen, an welcher Hochschule du immatrikuliert bist. Deine Hochschule füllt dieses Formular aus und schickt es an deine Krankenkasse. Damit werden deine persönlichen Daten und der Beginn deines Studiums an die Versicherung übermittelt. Dein Versicherungsbeitrag wird dann ab dem in diesem Bescheid angegebenen Datum der Immatrikulation abgebucht. Bitte beachte, dass nach Abgabe der „Meldung der Hochschule über die Einschreibung“ dein Vertrag mit der darauf angegebenen Versicherungsgesellschaft zustande kommt. Danach ist ein Wechsel des Versicherungsanbieters für die nächsten 12 Monate nicht mehr möglich!

Das zweite Dokument, die „Versicherungsbescheinigung“, gibt für die Hochschule an, bei welchem Versicherungsträger du versichert bist. Dieses Dokument verbleibt für die gesamte Dauer deines Studiums bei der Hochschule.

Die „Mitteilung der Hochschule über die Exmatrikulation“ verbleibt ebenfalls an deiner Hochschule und wird von dieser bei Beendigung deines Studiums ausgefüllt und an deinen Versicherer geschickt. Damit wird dein Versicherer über die Beendigung deines Studiums informiert und dein Vertrag wird entweder gekündigt oder entsprechend geändert, wenn du direkt im Anschluss an dein Studium in Deutschland zu arbeiten beginnst.

Private Krankenversicherung für Studierende

Die private Krankenversicherung ist die Alternative, die du wählen kannst, wenn du dich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern willst. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen sind die privaten Krankenversicherungen nicht gesetzlich an einen bestimmten Tarif gebunden. Daher können die Preise für die private Krankenversicherung je nach Anbieter stark variieren.

Da die Studententarife der gesetzlichen Krankenversicherung für Student:innen über 30 Jahre oder für Studierende an nicht staatlich anerkannten Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen, wird die private Krankenversicherung attraktiver und einfacher abzuschließen.

Wichtige Informationen zur privaten Krankenversicherung

Wenn du nicht in eine der beiden oben genannten Kategorien passen solltest, aber trotzdem privat versichert sein möchtest, kannst du eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragen. Diese muss innerhalb der ersten 3 Monate nach deiner Einschreibung von der gesetzlichen Krankenkasse angefragt werden. Wenn du diese Frist versäumst und die Befreiung nicht bei deiner Hochschule einreichst, wirst du automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Alles, was du für einen reibungslosen Start ins Studium brauchst

Das Fintiba Plus-Paket erleichtert dir den Start ins Studium. Bestehend aus einem Sperrkonto, maßgeschneiderten Krankenversicherungen und vielen weiteren Leistungen, hast du bereits die meisten Voraussetzungen für deinen Aufenthalt in Deutschland abgedeckt.

Sobald du privat versichert bist, kannst du nicht mehr in einen gesetzlichen Tarif zurückkehren, es sei denn, du nimmst eine Beschäftigung auf und wirst versicherungspflichtig oder du beendest dein Studium und beginnst ein neues Studium, das nicht direkt an dein aktuelles Studium anschließt. Zusammenfassend kann man sagen, dass du innerhalb der ersten 3 Monate deines Studiums wählen kannst, ob du privat oder gesetzlich versichert sein willst. Wenn dieser Zeitraum vorbei ist, wird es sehr schwierig, deine Wahl zu ändern.

Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung deckt die gleichen Mindestleistungen ab wie die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings hast du bei der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, dein Paket stärker zu individualisieren. Viele Anbieter bieten unterschiedliche Pakete an, mit steigenden Leistungen und Preisen. Darauf zu achten ist jedoch, dass die private Krankenversicherung keine Krankheiten oder Umstände abdeckt, die vor deinem Versicherungsstart aufgetreten sind. Dazu gehören zum Beispiel chronische Krankheiten und eine Schwangerschaft. Ein weiterer wichtiger Punkt, den du beachten solltest, ist, dass du in der privaten Krankenversicherung deine Arzt-, Medikamenten- und Behandlungsrechnungen zunächst selbst bezahlen und dann die Quittung bei deinem Versicherer einreichen musst, um das Geld erstattet zu bekommen.

Das sind eine Menge Informationen. Was soll ich jetzt tun?

Unabhängig davon, für welche Krankenversicherung du dich entscheidest, bist du in jedem Fall durch ein gesetzlich festgelegtes Minimum abgesichert, so dass du nicht auf einem Haufen von Gesundheitsrechnungen sitzen bleibst. Ein speziell auf die Bedürfnisse internationaler Studierender zugeschnittenes Angebot, das auf der Grundlage deiner persönlichen Situation zusammengestellt wird, ist das Fintiba Plus-Paket. Wenn du dich für Fintiba Plus entscheidest, wird dir automatisch die Krankenversicherung zugewiesen, die am besten zu deinen Bedürfnissen passt, sodass du dich um nichts kümmern musst. Hört sich das für dich interessant an? Dann hol dir jetzt Fintiba Plus, inklusive Sperrkonto und Krankenversicherungsschutz für deinen Visumsantrag und deinen Aufenthalt in Deutschland!

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Letztes Update: März 16, 2023

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