Die Blaue Karte EU – eine Chance für akademische Fachkräfte aus dem Ausland

Als Hochschulabsolvent/-in aus einem Nicht-EU-Land erleichtert dir die Blaue Karte den Einstieg in den Arbeitsmarkt innerhalb der EU. Was du über die Blaue Karte EU und ihre Beantragung in Deutschland wissen solltest, erfährst du hier! 

Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU, auch Blue Card EU genannt, ist ein Aufenthaltstitel für Akademiker/-innen, die aus Drittstaaten in die Europäische Union ziehen, um hier zu arbeiten. Es handelt sich hierbei also um ein Nachweisdokument über den legalen Aufenthalt in einem EU-Land.  

Wer kann sich für eine Blaue Karte EU bewerben und welche Voraussetzungen gibt es?

Für die Blaue Karte kann sich jede/-r Hochschulabsolvent/-in aus einem Nicht-EU-Land bewerben. Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist dafür in der Regel nicht notwendig. Ausgenommen davon sind Angehörige reglementierter Berufe wie beispielsweise Ärzte und Ärztinnen oder Apotheker/-innen. Für die Ausübung dieser Berufe ist eine sogenannte Approbation notwendig, für deren Erhalt deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Durch die Approbation wird die Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses mit dem deutschen sichergestellt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU?

Es gibt vier Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um dich für eine Blaue Karte EU zu qualifizieren. 

1. Anerkannter Abschluss eines Hochschulstudiums

Die erste Voraussetzung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums. Dieses muss entweder bereits in dem gewünschten EU-Mitgliedstaat abgeschlossen worden, dort anerkannt oder mit einem dortigen Hochschulabschluss vergleichbar sein.   

Tipp: In der Datenbank „anabin“ kannst du prüfen, ob dein Hochschulabschluss mit dem entsprechenden deutschen Abschluss vergleichbar ist. 

2. Arbeitsvertrag oder verbindliche Zusage einer Arbeitsstelle

Die zweite Voraussetzung ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrages oder einer verbindlich zugesagten Arbeitsstelle bei einem Arbeitgebenden im gewünschten EU-Mitgliedstaat. Es ist nicht möglich, eine Blaue Karte EU für die Arbeitsplatzsuche zu beantragen.

3. Mindestbetrag des Bruttojahresgehalts

Die dritte Voraussetzung schreibt ein Bruttojahresgehalt von mindestens
56.400 Euro (2022) vor. Bei einigen Berufsfeldern wurde allerdings ein niedrigeres Gehalt angesetzt. Dazu zählen die Mathematik, das Ingenieurwesen, die Humanmedizin, die Naturwissenschaften und die Informatik. Für Hochschulabsolventen und -absolventinnen, die eine Arbeitsstelle in diesen Berufen anstreben, muss das jährliche Bruttogehalt mindestens bei 43.992 Euro (2022) liegen.  

Die jährlichen Mindestbruttogehälter werden jedes Jahr angepasst. Die hier genannten Mindestangaben gelten konkret für Deutschland. Sie können in einzelnen EU-Mitgliedstaaten abweichen. Bitte informiere dich vor einer Beantragung in deinem gewünschten EU-Land über die dort geltenden Mindestbruttogehälter.

4. Art der Arbeitsstelle

Die vierte und letzte Voraussetzung für eine Beantragung der Blaue Karte EU legt fest, dass die Arbeitsstelle in einem EU-Land den Qualifikationen des Beantragenden entsprechen muss. Dein absolviertes Hochschulstudium muss also direkt mit dem gewünschten Berufsfeld zu tun haben.

Wo und wie lange ist eine Blaue Karte EU gültig?

Die Blaue Karte EU kann in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beantragt werden. Die einzigen beiden Ausnahmen bilden Dänemark und Irland. Diese Länder stellen diesen Aufenthaltstitel nicht aus.

Wird eine Blaue Karte EU zum ersten Mal ausgestellt, ist sie maximal vier Jahre gültig. Wenn das Arbeitsverhältnis auf weniger als vier Jahre befristet ist, wird die Blue Card EU für exakt diese Dauer und drei zusätzliche Monate erteilt. Nach Ablauf des Aufenthaltstitels ist eine Verlängerung möglich.

Wie viel kostet eine Blaue Karte EU?

Die Kosten für eine Blaue Karte EU liegen bei 100 Euro, unabhängig von der Geltungsdauer. Soll eine bestehende Blaue Karte EU verlängert werden, wird eine Verlängerung von bis zu drei Monaten mit 96 Euro und eine Verlängerung von mehr als drei Monaten mit 93 Euro berechnet.

Ermöglicht die Blaue Karte EU einen Familiennachzug?

Inhabern und Inhaberinnen einer Blaue Karte EU wird der Familiennachzug deutlich erleichtert. Ehepartner/-innen und minderjährige Kinder erhalten einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Darüber hinaus erhalten Ehepartner/-innen zusätzlich eine sofortige Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Dies gilt unabhängig von ihren deutschen Sprachkenntnissen, solange beide Eheleute mindestens 18 Jahre alt sind. Der Antrag auf Visum und Arbeitserlaubnis muss vom Ehepartner bzw. von der Ehepartnerin persönlich gestellt werden.

Wie beantrage ich eine Blaue Karte EU für Deutschland?

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Blaue Karte EU für Deutschland zu erhalten. Wenn du dich bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland befindest, kannst du die Blaue Karte EU bei der für dich zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Wenn du dich zurzeit noch im EU-Ausland befindest, musst du zunächst ein Visum zur Erwerbstätigkeit in Deutschland beantragen. Diesen Antrag kannst du bei jeder deutschen Vertretung im Ausland stellen. Von dieser Visumspflicht ausgeschlossen sind Staatsangehörige folgender Länder: Neuseeland, Australien, Israel, Kanada, Japan, Republik Korea und Vereinigte Staaten von Amerika.  

Nach deiner Einreise nach Deutschland stellst du einen Antrag auf die Blaue Karte EU bei der dann für dich zuständigen Ausländerbehörde. 

Benötige ich ein Visum zur Erwerbstätigkeit für die Beantragung der Blaue Karte EU in Deutschland?

Da es einige Wochen dauern kann, bis die Blaue Karte EU ausgestellt wird, wird empfohlen auch bei visumsfreier Einreisemöglichkeit ein Visum zur Erwerbstätigkeit zu beantragen. 
 
Es wird dringend davon abgeraten, lediglich mit einem Touristenvisum nach Deutschland einzureisen, um eine Blaue Karte EU zu beantragen. In den meisten Fällen ist es nämlich nicht ohne Weiteres möglich, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln. Im schlimmsten Fall müssen dann eine Ausreise und eine erneute Einreise erfolgen.

Was passiert bei Verlust des Arbeitsplatzes?

Bei Verlust des Arbeitsplatzes, für den der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde, musst du dies als Inhaber oder Inhaberin einer Blaue Karte EU unmittelbar der zuständigen Ausländerbehörde mitteilen. Der Aufenthaltstitel bleibt dann zunächst noch bestehen und kann auch für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle verwendet werden. Die Ausländerbehörde kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Befristung der Aufenthaltserlaubnis bestimmen.

Ab wann kann eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland beantragt werden?

Wer eine Blaue Karte EU besitzt, kann nach 33 Monaten eine sogenannte Niederlassungserlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthalt in Deutschland möglich. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass das Arbeitsverhältnis 33 Monate ohne Unterbrechung bestand und in dieser Zeit Beitragszahlungen in die Altersvorsorge geleistet wurden. 

Darüber hinaus gibt es einige allgemeine Voraussetzungen, die für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sein müssen. Ein Beispiel hierfür ist der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (Niveau A1). Kannst du als Inhaber/-in einer Blaue Karte EU sogar ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen, kann eine Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten beantragt werden.

Fazit

Auch wenn die Beantragung einer Blaue Karte EU etwas Zeit und Mühe in Anspruch nimmt, lohnt sich dieser Schritt in jedem Fall. Wenn du also im EU-Ausland lebst und den Traum hast, nach deinem Hochschulabschluss in der EU zu leben und zu arbeiten, dann leg jetzt los! Wir freuen uns, dich auf deinem Weg zu unterstützen!

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Last update: Mai 30, 2022

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